Liebe Friends of Energy,

 

Einer der letzten Friends-of-Energy-Beiträge befasste sich mit dem EAG und dem kürzlich veröffentlichten diesbezüglichen Monitoringbericht. Die Kernaussage des Berichts: 94% des Stroms stammten 2024 aus Erneuerbaren. Gleichzeitig ist nun das EABG auf dem Weg, die Begutachtungsfrist startete am 09.09.2025 und endete am 21.10.2025, wobei 148 Stellungnahmen eingegangen sind. Am 23.10. fand die Übermittlung an das BMWET statt, Energieminister Hattmannsdorfer formuliert als klares Ziel die Beschlussfassung noch in diesem Jahr.

 

Im Folgenden werden einige Aspekte des Entwurfs beleuchtet.

 

 

In Umsetzung der RED III (RL (EU) 2023/2413) zielt das EABG darauf ab, das innerstaatliche Recht unionsrechtskonform auszugestalten und

 

 

Instrument der Verfahrensbeschleunigung ist ein konzentriertes Genehmigungsverfahren, um unterhalb der Schwellenwerte nach dem UVP-G eine Verfahrenskonzentration zu erreichen.

 

Das EABG unterscheidet hierbei folgende Arten von Vorhaben der Energiewende:

 

 

Anhang 1 weist in etwa jene Solaranlagen (bzw Windkraftanlagen, Wärmepumpen, etc) aus, die freigestellt oder bloß anzeigepflichtig sind oder für welche das vereinfachte Genehmigungsverfahren gilt.

 

Abgesehen von der Zuständigkeitskonzentration des § 6 EABG-Entwurf besteht die Möglichkeit, die mündliche Verhandlung in einem gänzlichen oder teilweisen Online-Format abzuhalten, sofern dies der Verfahrensökonomie zuträglich ist.

 

 

Wir freuen uns, dass unser Newsletter Friends of Energy im Zuge der Erneuerung des WU-Mailinglisten-Programms „Mailman3“ die Rolle der ersten dort öffentlich angeführten Mailingliste bekleidet. Dies bedeutet, zukünftig erfolgen An- und Abmeldungen vom Newsletter unkompliziert und automatisiert über die Website von „Mailman3“ (https://mailman3.wu.ac.at/).

 

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende

Annalena Rinnhofer