Franz-Weninger-Stipendium
Für wissenschaftliche Abschlussarbeiten auf dem Gebiet der Geldtheorie und Geldpolitik.
Die Oesterreichische Nationalbank setzt für hervorragende Abschlussarbeiten (Diplom-, Masterarbeiten, Dissertationen)
auf dem Gebiet der Geldtheorie und Geldpolitik ein Franz-Weninger-Stipendium aus. Im Rahmen dieses Stipendiums
können drei
Abschlussarbeiten mit einem Einmalbetrag in Höhe von je € 3.000,– prämiert werden.
Teilnahmebedingungen
1. Die eingereichte Arbeit muss eine an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule
zwischen 1.10.2014 und 31.8.2015 approbierte Master- oder Diplomarbeit oder Dissertation
auf dem Gebiet der Geldtheorie und/oder Geldpolitik sein.
2. Der Verfasser bzw. die Verfasserin der Arbeit darf zum Zeitpunkt der Einreichung das
35. Lebensjahr
noch nicht Vollendet haben. Ehemalige und aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Oesterreichischen
Nationalbank sind von einer Teilnahme ausgeschlossen. Wurde eine Arbeit von mehreren Autoren verfasst,
müssen alle Verfasserinnen und Verfasser sämtliche Kriterien erfüllen.
3. Die Arbeit muss entweder in deutscher oder in englischer Sprache
verfasst sein.
4. Die Arbeiten sind bis spätestens 4. September 2015
an Frau Atai (sayeh.atai@oenb.at) zu mailen oder an
die Oesterreichischen Nationalbank, Otto-Wagner-Platz 3, 1090 Wien, unter dem Kennwort
„Franz-Weninger-Stipendium“ zu senden. Der Arbeit sind ein kurzer
Lebenslauf des Verfassers bzw. der
Verfasserin sowie Nachweise über das Geburtsdatum sowie über die Approbation
beizulegen.
Die Einreichungen für das Stipendium werden vertraulich behandelt. Sollte die vorgelegte Arbeit bereits von
anderen Stellen prämiert oder für andere Stipendien bzw. Preise eingereicht worden sein, wäre dies im
Bewerbungsschreiben mitzuteilen. Desgleichen ist bekanntzugeben, ob – und wenn ja, wann und in welcher
Form – die vorgelegte Arbeit oder Teile daraus bereits publiziert wurden.
5. Die Bewertung der eingereichten Arbeiten wird von einer vierköpfi gen Jury vorgenommen, welche sich aus
fachlich qualifi zierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Oesterreichischen Nationalbank zusammen
setzt. Die Zuerkennung der Stipendien erfolgt über Vorschlag der Jury durch das Direktorium der
Oesterreichischen Nationalbank.
6. Sofern die Jury zur Auff assung gelangt, dass keine oder nur eine oder zwei der eingereichten Arbeiten
preiswürdig sind, ist sie berechtigt, dem Direktorium der Oesterreichischen Nationalbank, vorzuschlagen, von
der Zuerkennung der Stipendien ganz bzw. teilweise abzusehen.
7. Über die Bewertung der Arbeiten entscheidet die Jury mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die
Stimme des Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden den Ausschlag. Die über Vorschlag der Jury erfolgte
Entscheidung des Direktoriums der Oesterreichischen Nationalbank über die Zuerkennung der Stipendien
ist endgültig und unterliegt, ebenso wie die Entscheidung der Jury, keinerlei Anfechtung. Jeglicher Rechtsweg
ist ausgeschlossen.
8. Die Oesterreichische Nationalbank ist berechtigt, aber in keiner Weise verpfl ichtet, die prämierten Arbeiten ganz
oder teilweise ohne weitere Zahlungsverpfl ichtungen zu veröff entlichen. Des Weiteren können die Preisträger
bzw. Preisträgerinnen von der Oesterreichischen Nationalbank zu Vorträgen über ihre Arbeiten eingeladen
werden und erklären sich bereit, diese Tätigkeit unentgeltlich wahrzunehmen. Die Oesterreichische Nationalbank
kann Presseaussendungen oder sonstige Veröff entlichungen im Zusammenhang mit der Verleihung der Stipendien
vornehmen bzw. veranlassen.
9. Mit der Einreichung ihrer Arbeit erklären sich die Bewerberinnen und Bewerber mit den gegenständlichen
Teilnahmebedingungen einverstanden. Aus einer Zuerkennung von Stipendien können keine weiteren Verpfl ich
tungen der Oesterreichischen Nationalbank abgeleitet werden.
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Wilfried Altzinger
Department of Economics
WU Wien
Welthandelsplatz 1
A-1020 Vienna
mobile: ++43 676 8213 4511
Research Institute
‚Economics of Inequality‘
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