Novellierung Bundesstatistikgesetz
Liebe Mitglieder der NOeG Seit vielen Jahren war es ein großes Anliegen der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, einen strukturierten, rechtlich sauber geregelten Zugang zu administrativen Daten zu bekommen. Nach langen Verhandlunge ging nun die Novellierung des Bundesstatistikgesetzes in die parlamentarische Begutachtung. Ich bitte nun Institutionen und Einzelpersonen um eine Stellungnahme beim Parlament! Hier https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00135/index.shtml finden Sie den Gesetzesentwurf und die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme. Es ist wichtig, dass die österreichische Wissenschaft hier mit einer starken Stimme spricht, da sicherlich Bedenken von Seiten der Datenschutz-NGOs kommen werden. Daher wäre es wichtig, dass Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen dem Gesetzgeber die Notwendigkeit und die Vorteile der Novellierung klar signalisieren. Wir sehen im Gesetz eine gute Balance zwischen Datenschutz und Datenzugang für die Forschung gegeben. Die Novelle wurde im Einklang mit europäischen Regelungen verfasst und folgt dem Beispiel aus anderen europäischen Ländern wie etwa Dänemark oder Niederlande. Welche Neuerungen bringt die Novelle: Bisher war die Verwendung von statistischen Individualdaten für Forschungszwecke im Bundesstatistikgesetz explizit untersagt. Ab nun wird diese Möglichkeit für die Wissenschaft eingeräumt und detailliert geregelt. D.h. die Forschung muss nicht mehr mit aggregierten Daten arbeiten, die für viele Fragestellungen nicht geeignet sind, sondern kann statistische Methoden und Verfahren direkt auf die Individualdaten anwenden. Das Gesetz beinhaltet die Einrichtung des “Austrian Micro Data Centers” (AMDC) bei der Statistik Austria (grundfinanziert vom BMBWF). Dieses wird die Anlaufstelle für alle Wissenschaftler*innen, die mit personenbezogenen und/oder unternehmensbezogenen Statistikdaten arbeiten wollen. Die Wissenschaft erhält projektbezogen und mittels Fernzugriff (Remote Access) einen Zugang zu allen Individualdaten der amtlichen Statistik. Durch eine Anpassung des Forschungsorganisationsgesetzes können über das Austrian Micro Data Center auch Daten aus anderen, nicht von der Statistik Austria gehaltenen Registern verknüpft werden. (Voraussetzung hierzu ist allerdings, dass diese Register vom zuständigen Fachminister sowie dem BM für Wissenschaft per Verordnung freigegeben wurden).Die freigegebenen Register können sowohl untereinander als auch mit den Daten der amtlichen Statistik für wissenschaftlichen Forschungswecke verknüpft werden. Damit lassen sich völlig neue Forschungsfragen erschließen, die bisher der österreichischen Forschungscommunity verschlossen waren. Es können auch eigene Daten eingespielt und mit Registerdaten und/oder den Daten der amtlichen Statistik verknüpft werden. Zum Datenschutz: Es wird über eine Reihe von Maßnahmen sichergestellt, dass der Datenschutz gewahrt bleibt. Österreich folgt dabei den Best-Practice Beispielen aus anderen europäischen Ländern wie etwa Dänemark, die eine derartige Lösung schon lange in Betrieb haben. Dazu gehört, dass nur Angehörige von akkreditierten Institutionen Zugang erhalten werden. Bestimmte Institutionen wie z.B. die Universitäten, FHs, ÖAW etc. werden im Gesetz genannt und erhalten so automatisch Zugang; andere Institutionen müssen nach bestimmten Kriterien akkreditiert werden. Der Zugang erfolgt über Fernzugriff. Die entsprechende Software läuft auf den Rechnern der Statistik Austria. Die Daten verlassen niemals die Server der Statistik Austria. Der Forschungsoutput wird durch die Statistik Austria insofern kontrolliert, dass aus den Ergebnissen nicht auf individuelle Einheiten geschlossen werden kann. Darüber hinaus gibt es für die einzelnen WissenschaftlerInnen bei einem Missbrauch strafrechtliche Sanktionen (Verletzung des Amtsgeheimnisses). Die betroffenen Forschungseinrichtungen müssen in so einem Fall mit dem Ausschluss vom Zugang rechnen. Was bedeutet das nun für die Wissenschaft: Es profitieren davon in einem großen Maße die Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, aber auch die Gesundheitswissenschaften. Anstatt langwieriger und oft fruchtloser Bemühungen, Zugang zu den relevanten Daten zu erhalten, muss die Statistik Austria auf Basis formaler Kriterien binnen kurzer Frist den Zugang ermöglichen. Die Angebotslegung durch Statistik Austria muss im Regelfall innerhalb eines Monats (mit maximaler Nachfrist von noch einem Monat) erfolgen. Es wird darauf Wert gelegt, dass keine inhaltliche Prüfung des Ansuchens stattfindet (Wissenschaftsfreiheit), sondern Anträge auf Zugang rein formal geprüft werden dürfen. Damit kann z.B. ein Datenzugang im Rahmen von beantragten Drittmittelprojekten erlangt werden. Erstmals lassen sich unterschiedliche Register und Individualdaten der amtlichen Statistik miteinander verknüpfen. Damit eröffnen sich für die Wissenschaft Möglichkeiten, neue Forschungsfragen zu beantworten. So könnten z.B. im Falle von COVID-19 nun Informationen zum sozioökonomischen Hintergrund mit dem Infektionsrisiko verknüpft werden. Die Bedeutung empirischer Daten (und dabei insbesondere größerer, qualitativ hochwertiger Datensätze) hat in den letzten Jahren insbesondere in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften stark zugenommen. Damit erhöht sich die Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Wissenschaftsstandortes enorm. Einerseits für hier arbeitende Wissenschaftler*innen, andererseits steigert dies die Attraktivität des Standorts für internationale Top-ForscherInnen und erhöht somit die Chancen, diese zu gewinnen. Die Novelle ermöglicht neue Fragestellungen und gesicherte Aussagen aus der empirischen Grundlagen- und angewandten Forschung und kann somit positiv zu einer evidenzbasierten Politikgestaltung in Österreich beitragen. In Summe sehen wir in der Novelle einen großen Schritt, die Rahmenbedingungen für viele empirische Wissenschaften entscheidend zu verbessern. Der Wunsch der Forschung nach Zugang zu den Daten der Statistik Austria besteht schon seit etwa 15 Jahren. Er war aber bisher nicht von Erfolg gekrönt. Daher gilt es jetzt, die Gelegenheit unbedingt zu nutzen. Ich bitte Sie daher, eine positive Stellungnahme zum Gesetzentwurf abzugeben. Die oben erwähnten Argumente können gerne als Inputs für die Stellungnahme verwendet werden. Ich bitte um eine eigenständig formulierte Stellungnahme, da der Gesetzgeber gleichlautende Stellungnahmen nur einmal berücksichtigt/zählt. Zur Erinnerung: Hier finden Sie den https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00135/index.shtml zum Begutachtungsverfahren. Bei Rückfragen stehen ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Danke und beste Grüße Rudolf Winter-Ebmer * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * R u d o l f W i n t e r - E b m e r Dep. of Economics, University of Linz, Austria Tel: +43-732-2468-7366 (Fax - 7368) Home: +43-732-243034, mobile: +43-650-3272781 www.econ.jku.at/winter Austrian Economic Association (www.noeg.ac.at) papers at SSRN: www.ssrn.com/author=047654 Institute for Advanced Studies (IHS): +43-1-59991-149 * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *
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Rudolf Winter-Ebmer