Liebe Friends of Energy, Einer der letzten Friends-of-Energy-Beiträge befasste sich mit dem EAG und dem kürzlich veröffentlichten diesbezüglichen Monitoringbericht. Die Kernaussage des Berichts: 94% des Stroms stammten 2024 aus Erneuerbaren. Gleichzeitig ist nun das EABG<https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/ME/43/fname_1708068.pdf> auf dem Weg, die Begutachtungsfrist startete am 09.09.2025 und endete am 21.10.2025, wobei 148 Stellungnahmen<https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/ME/43?selectedStage=100> eingegangen sind. Am 23.10. fand die Übermittlung an das BMWET statt, Energieminister Hattmannsdorfer formuliert<https://www.bmwet.gv.at/Presse/AktuellePressemeldungen/Begutachtungsende-EABG.html> als klares Ziel die Beschlussfassung noch in diesem Jahr. Im Folgenden werden einige Aspekte des Entwurfs beleuchtet. * EABG-Begutachtung In Umsetzung der RED III (RL (EU) 2023/2413) zielt das EABG darauf ab, das innerstaatliche Recht unionsrechtskonform auszugestalten und * eine Verfahrensbeschleunigung (§ 4 Z 1 EABG-Entwurf) zu implementieren * die Ausweisung für elektronische Leitungsanlagen, die sich über ein Gebiet erstrecken, das mind 2 Bundesländer umfasst (§ 4 Z 2 EABG-Entwurf) festzulegen und * Vorgaben für die Ausweisung von Flächen für die Errichtung und den Betrieb von elektrischen Leitungsanlagen zu definieren, wenn sich das Gebiet auf bloß ein Bundesland beschränkt (§ 4 Z 3 EABG-Entwurf). Instrument der Verfahrensbeschleunigung ist ein konzentriertes Genehmigungsverfahren, um unterhalb der Schwellenwerte nach dem UVP-G eine Verfahrenskonzentration zu erreichen. Das EABG unterscheidet hierbei folgende Arten von Vorhaben der Energiewende: * Genehmigungs- und Anzeigefreie Vorhaben (§ 14 Abs 1 EABG-Entwurf) * Anzeigepflichtige Vorhaben (§ 14 Abs 2 EABG-Entwurf) * Vereinfachtes Verfahren (§ 13 Abs 2 iVm § 27 EABG-Entwurf) * Ordentliches Verfahren (§ 13 Abs 1 iVm § 26 EABG-Entwurf) Anhang 1 weist in etwa jene Solaranlagen (bzw Windkraftanlagen, Wärmepumpen, etc) aus, die freigestellt oder bloß anzeigepflichtig sind oder für welche das vereinfachte Genehmigungsverfahren gilt. Abgesehen von der Zuständigkeitskonzentration des § 6 EABG-Entwurf besteht die Möglichkeit, die mündliche Verhandlung in einem gänzlichen oder teilweisen Online-Format abzuhalten, sofern dies der Verfahrensökonomie zuträglich ist. * Friends of Energy - in eigener Sache Wir freuen uns, dass unser Newsletter Friends of Energy im Zuge der Erneuerung des WU-Mailinglisten-Programms "Mailman3" die Rolle der ersten dort öffentlich angeführten Mailingliste bekleidet. Dies bedeutet, zukünftig erfolgen An- und Abmeldungen vom Newsletter unkompliziert und automatisiert über die Website von "Mailman3" (https://mailman3.wu.ac.at/). Liebe Grüße und ein schönes Wochenende Annalena Rinnhofer